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Datenschutzbeauftragter

Benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten?

Wir beraten Sie kostenlos zur Notwendigkeit der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gemäß Bundesdatenschutzgesetz, und übernehmen auf Wunsch diese wichtige Aufgabe für Sie!

Grundsätzlich haben Unternehmen gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) § 4f Absatz 1 öffentliche und nichtöffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten oder nutzen, einen Datenschutzbeauftragten für den Datenschutz schriftlich zu bestellen.

Davon ausgenommen sind nichtöffentliche Stellen (z.B Firmen), die weniger als 10 Arbeitnehmer mit der automatisierten Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten beschäftigen. Bei nicht automatisierter Verarbeitung, also ohne Computer, sind bis zu 19 Mitarbeiter die Grenze für die Befreiung von der Verpflichtung einen Datenschutzbeauftragten zu bestimmen. Neben dieser generellen Regelung müssen dabei jedoch einige weitere Kriterien herangezogen werden.

In der Praxis ist fällt unter den Personenkreis welcher mit personenbezogenen Daten umgeht schon jeder Mitarbeiter, der auf seinem PC in irgend einer Art und Weise mit Adressen oder anderen personenbezogenen Daten arbeitet. Das kann z.B. das Schreiben von Korrespondenz sein. Damit ist fast jeder PC-Arbeitsplatz bei der Betrachtung der Notwendigkeit eines Datenschutzbeauftragten relevant.

Gemäß § 43 BDSG Absatz 1 Nr. 2 stellt das Versäumnis einen Datenschutzbeauftragten rechtzeitig, das bedeutet spätestens inner halb eines Monats nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit, zu bestellen, eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann mit bis zu 25.000 € Bußgeld geahndet werden.

Der Datenschutzbeauftragte muss gem. § 4f Absatz 2 die erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Um den Datenschutz und seine technische Realisierung vernünftig beurteilen zu können, erfordert dies explizite Kenntnisse der IT-Technik und der dort verwendeten Mechanismen. Dazu kommen natürlich Kenntnisse über die rechtlichen und organisatorischen Aspekte des Datenschutzes.

Hier können wir unsere langjährige Praxiserfahrung bei der Planung, Realisierung und beim Betrieb von IT-Systemen in die Waagschale werfen. Wir sind zudem zertifizierte Datenschutzbeauftragte der IHK.
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